Internationales Steuerrecht

Viele Unternehmer – ungeachtet der Unternehmensgröße - sowie Privatpersonen haben durch die fortschreitende Globalisierung Berührungspunkte mit dem Internationalen Steuerrecht:

internationales Steuerrecht

Berührungspunkte

Expansion ins Ausland

Sie sind Unternehmer und wollen ins Ausland expandieren, ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte gründen oder im Ausland einen Auftrag annehmen?

Expansion ins Inland

Sie sind ein ausländischer Unternehmer und wollen im Rahmen eines Auftrages, einer Niederlassung etc. in Deutschland tätig werden?

Internationale Beziehungen

Ihr Unternehmen/ Ihre Unternehmensgruppe ist bereits im In- und Ausland etabliert und Sie stellen sich die Frage, welche steuerrechtlichen Besonderheiten bei unternehmensinternen Leistungen aus deutscher Sicht zu beachten sind? Unterhalten Sie internationale Auftrags- und Leistungsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen?

Auswanderung

Sie wollen sich beruflich oder privat verändern und planen einen Wegzug aus Deutschland bzw. möchten Ihren wohlverdienten Lebensabend außerhalb Deutschlands genießen?

Erbschaftsnachfolge

Sie überlegen Vermögenswerte im Ausland z. B. eine Finca auf Mallorca zu verschenken/vererben oder haben diese geerbt?

Andere Konstellation

Sie haben eine andere Situation und benötigen Beratung in Ihrem speziellen Falle?

Beratungsleistungen

Wir bringen LICHT ins Dunkle

  • Unbeschränkte Steuerpflicht mit ausländischen Einkunftsquellen
  • Beschränkte Steuerpflicht (inländische Einkunftsquellen)
  • Steuerabzug nach § 50a EStG
  • Wahl der Rechtsform und Unternehmensstruktur für Ihre Unternehmung
  • Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Beratung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreise)
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht
  • Wegzugsbesteuerung
  • Freistellungs- und Vergütungsverfahren
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht