Geschrieben von Super User am . Veröffentlicht in Blog.

Informationen zur Durchführung einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018

Steuerberatung Finckh Kassenprüfung

Auf der Grundlage von § 146b der Abgabenordnung ist die Finanzverwaltung berechtigt, bei sogenannten „bargeldintensiven Betrieben“ unangekündigt eine Kassen-Nachschau durchzuführen.


Im Rahmen einer Kassen-Nachschau kann u. a. die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung überprüft werden. Falls die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit beanstandet, kann sie zu einer Außenprüfung i. S. v. §§ 193 ff. der Abgabenordnung übergehen. Zur Frage, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung gestellt werden, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat am 22.02.2018 ein überarbeitetes Informationsschreiben mit wichtigen Hinweisen hierzu veröffentlicht (http://www.ofd-karlsruhe.de unter der Rubrik „Aktuelles“ – „Aktuelle (Steuer-) Informationen“).

U. a. folgende Punkte sind bei einer Kassen-Nachschau für den Unternehmer von Bedeutung: